Millionen für Investitionen im Klinikum, für die Generalsanierung der Kita Fasanenhof (nach dem Hagelschaden vom Sommer 2023) und die Weiterentwicklung der documenta: Einen leichten Überschuss weist der neue Haushaltsplan 2024 der Stadt Kassel auf, den die Stadtverordnetenversammlung im Februar beschlossen hat. Die Steuersätze bleiben unverändert... komplette Mitteilung
Inzwischen hat das Regierungspräsidium entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung die Aufnahme der im Haushaltsplan vorgesehenen Kredite ebenso genehmigt wie die Inanspruchnahme der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen und der Liquiditätskredite. Die Veröffentlichung des vollständigen Textes erfolgt im Amtsblatt der Stadt Kassel (Ausgabe vom 17. Mai), die Auslegung des Haushaltes vom 21. bis 29. Mai im Rathaus (Kämmerei, Zimmer B2.064 ) sowie auf dieser Seite. Anschließend ist der Haushaltsplan rechtskräftig. Die Genehmigung sehen Sie hier. PDF-Datei 392 kB
Interaktiver Haushalt 2024
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Haushalt 2023
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Was ist ein Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan ist die Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft und Finanzplanung. Er enthält alle im Haushaltsjahr, das ist in der Regel das Kalenderjahr, zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Damit dient er der Feststellung und der Deckung des voraussichtlichen Finanzbedarfs. Der Haushaltsplan stellt in diesem Sinn den Versuch dar, aus der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, er ist also nur eine Prognose zukünftiger tatsächlicher Verhältnisse. Dadurch kann es auch immer wieder zu ungeplanten Ausgaben kommen, für die eine Deckung geschaffen werden muss.
Der Magistrat wird durch den Haushaltsplan ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für den einzelnen Bürger begründet sich dadurch jedoch kein unmittelbarer Anspruch.
Der städtische Haushalt wird produktbezogen dargestellt. Neben der Gesamtdarstellung, bestehend aus einem Gesamtergebnis‐ und einem Gesamtfinanzhaushalt, gliedert er sich in so genannte Teilhaushalte, die Teilergebnis‐ und Teilfinanzhaushalte. Diese sind die hierarchisch in Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte aufgeteilt. In einem separaten Investitionsprogramm werden – gegliedert in Jahresraten – die für den Planungszeitraum vorgesehenen Investitions‐ und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt.
Die Stadt Kassel ist bestrebt, den Haushalt bis spätestens zum Haushaltsjahr 2026 zu einem Nachhaltigkeitshaushalt weiter zu entwickeln. Hierbei soll der Haushalt um Nachhaltigkeitsziele und entsprechende Nachhaltigkeitsindikatoren ergänzt werden. Zudem ist beabsichtigt, dass sich die im Haushalt dargestellten Finanzströme auch nach den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen auswerten lassen (Sustainable Development Goals, SDGs).
Wie entsteht ein Haushaltsplan?
Bis alle Zahlen des Haushaltsplans endgültig feststehen, vergeht eine gewisse Zeit. Bereits im Frühjahr des laufenden Jahres müssen die Ämter und betroffene Stellen dem Amt Kämmerei und Steuern die in ihrem Bereich zu erwartenden Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen für den Haushalt des Folgejahres mitteilen (so genannte Mittelanmeldung). Wenn dies geschehen ist, finden interne Beratungen über die verschiedenen Positionen statt. Hier ergeben sich meist schon eine Vielzahl von Veränderungen. Zielsetzung der Stadt Kassel ist es dabei, Ausgaben so sparsam wie möglich zu gestalten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der städtischen Infrastrukturen, die Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen sind.
Der Magistrat stellt den Haushaltsplanentwurf fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung vor. Parallel dazu wird der Entwurf des Haushaltsplans in den Ortsbeiräten beraten. Danach finden die so genannten Lesungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen statt (Fachgremium der Stadtverordnetenversammlung), in denen weitere Gespräche zu den einzelnen Mittelanmeldungen geführt werden.
Nach diesen Beratungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan.
Kleines Glossar zum Haushalt
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan stellt die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen, sowie Ein- und Auszahlungen der Gemeinde dar. Die Planungen sind für die Dezernate und Ämter der Stadt verbindlich. Der Haushaltsplan wird vom Magistrat der Stadt aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beraten, ergänzt, ggf. geändert und verabschiedet.
Haushaltsentwurf
Als Haushaltsentwurf wird die vom Magistrat aufgestellte Fassung des Haushaltsplans bezeichnet. Erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen sowie die öffentliche Bekanntmachung und Auslage wird hieraus ein rechtskräftiger Haushaltsplan.
Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt, als Teil des Haushaltsplans, werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit geplant. Dort finden sich beispielsweise die Erträge aus Steuern, die Aufwendungen für Personal oder für soziale Leistungen. Im Ergebnishaushalt sind auch Erträge und Aufwendungen enthalten, die nicht zu konkreten Geldflüssen führen, sondern den Verbrauch von Ressourcen darstellen, zum Beispiel Abschreibungen aufgrund der Abnutzung von Gebäuden.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt, ebenfalls Teil des Haushaltsplans, enthält nur Positionen, die für die Stadt zu Geldzuflüssen und -abflüssen führen. Er ist von besonderer Bedeutung, weil er die Planung der Investitionen und der Kreditaufnahmen, sowie deren Tilgung enthält.
Schulden
Als kommunale Schulden werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen dargestellt, da Kommunen Kredite grundsätzlich nur für Investitionen aufnehmen dürfen. Darüber hinaus können unterjährig zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite – vergleichbar mit dem Dispositionskredit eines Girokontos – in Anspruch genommen werden.
Jahresabschluss
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss anzufertigen. Dieser wird zusammen mit dem Rechenschaftsbericht vorgelegt und hiermit Rechenschaft über die Haushaltsausführung abgelegt. Hierin ist ersichtlich wie sich Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im vergangenen Haushaltsjahr entwickelt haben. Die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im Jahresabschluss ermöglicht zudem einen Soll-Ist-Vergleich mit dem Haushaltsplan aus dem jeweiligen Haushaltsjahr.
Gesamtabschlüsse
Der Konzernabschluss (konsolidierter Gesamtabschluss) ist eine wesentliche Weiterentwicklung, die sich aus der Umstellung der Verwaltungsbuchführung auf das kaufmännische Rechnungswesen ergeben hat. Für den konsolidierten Abschluss wird der Jahresabschluss der Kernverwaltung der Stadt mit ihren Sondervermögen und Beteiligungsunternehmen zu einem Gesamtabschluss zusammengefasst bzw. konsolidiert, da konzerninterne Leistungsbeziehungen herausgerechnet werden. Hierdurch wird ein Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht.
Haushaltspläne 2016 bis 2022
Nachtragshaushalt 2022
Mit dem am 18. Juli von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nachtragshaushalt 2022 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von 920,2 Millionen Euro geplant. Das sind etwa 57,1 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Dem gegenüber stehen ordentliche Erträge, die um 55,0 Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich geplant. Diese betragen nunmehr 921,2 Millionen Euro. Damit plant die Stadt trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit einem Überschuss in Höhe von rund einer Million Euro.
Zu den Veränderungen auf der Einnahmeseite gehört die Erwartung höherer Steuereinnahmen. Der Ansatz für die Gewerbesteuer liegt nun etwa neun Millionen Euro über dem kalkulierten Ergebnis bei rund 165 Millionen Euro. Außerdem erwartet die Stadt Kassel um zehn Millionen Euro höhere Erträge bei der Einkommenssteuer, insgesamt 110 Millionen Euro. Der größte Aufwandsposten im Nachtragshaushaltsentwurf ist das von Oberbürgermeister Geselle vorgeschlagene „Einwohner‐Energie‐Geld“. Dafür sind insgesamt 15,8 Millionen für einen einmaligen Energiezuschuss in Höhe von 75 Euro pro Einwohnerin und Einwohner mit Hauptwohnsitz Kassel vorgesehen.
Haushaltsplan 2021
Haushaltsplan 2020
Haushaltsplan 2019
Eckpunkte
Ordentliche Erträge 870,2 Millionen Euro; davon
- Gewerbesteuer: 158,0 Millionen Euro
- Schlüsselzuweisungen: 181,3 Millionen Euro
- Gemeindeanteil Einkommensteuer: 95,0 Millionen Euro
Ordentliche Aufwendungen: 868,0 Millionen Euro; davon
- Personalausgaben: 213,1 Millionen Euro
- Sozial- und Jugendhilfe (inkl. Personal): 358,0 Millionen Euro
- Zinsaufwendungen: 19,5 Millionen Euro
- LWV-Umlage: 52,5 Millionen Euro
- Gewerbesteuerumlage: 24,3 Millionen Euro
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 115,1 Millionen Euro
Haushaltsplan 2018
Eckpunkte
Ordentliche Erträge 837,6 Millionen Euro; davon
- Gewerbesteuer: 155,0 Millionen Euro
- Schlüsselzuweisungen: 169,2 Millionen Euro
- Gemeindeanteil Einkommensteuer: 95,0 Millionen Euro
Ordentliche Aufwendungen: 830,3 Millionen Euro; davon
- Personalausgaben: 196,1 Millionen Euro
- Sozial- und Jugendhilfe (inkl. Personal): 330,4 Millionen Euro
- Zinsaufwendungen: 23,7 Millionen Euro
- LWV-Umlage: 52,4 Millionen Euro
- Gewerbesteuerumlage: 24,3 Millionen Euro
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 94,8 Millionen Euro
Haushaltsplan 2017
Eckpunkte
Ordentliche Erträge 825,9 Millionen Euro; davon
- Gewerbesteuer: 147,0 Millionen Euro
- Schlüsselzuweisungen: 183,9 Millionen Euro
- Gemeindeanteil Einkommensteuer: 82,0 Millionen Euro
Ordentliche Aufwendungen: 812,6 Millionen Euro; davon
- Personalausgaben: 187,3 Millionen Euro
- Sozial- und Jugendhilfe (inkl. Personal): 312,0 Millionen Euro
- Zinsaufwendungen: 28,8 Millionen Euro
- LWV-Umlage: 52,6 Millionen Euro
- Gewerbesteuerumlage: 23,1 Millionen Euro
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 61,7 Millionen Euro
Haushaltsplan 2016
Eckpunkte
Ordentliche Erträge 806,4 Millionen Euro; davon
- Gewerbesteuer: 152,0 Millionen Euro
- Schlüsselzuweisungen: 172,2 Millionen Euro
- Gemeindeanteil Einkommensteuer: 80,0 Millionen Euro
Ordentliche Aufwendungen 792,7 Millionen Euro; davon
- Personalausgaben: 179,3 Millionen Euro
- Sozial- und Jugendhilfe (inkl. Personal): 302,0 Millionen Euro
- Zinsausgaben: 30,9 Millionen Euro
- LWV-Umlage: 49,4 Millionen Euro
- Gewerbesteuerumlage: 23,5 Millionen Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 109,9 Millionen Euro
Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Schlussbericht
Hier finden Sie - beginnend mit der Einführung der Doppik (Kunstwort für Doppelte Haushaltsführung in Konten) im Haushaltswesen der Stadt Kassel im Jahr 2006 - die Eröffnungsbilanz, die seither erfolgten Jahresabschlüsse sowie den zuletzt erstellten Schlussbericht des Revisionsamtes.
- Jahresabschluss 2021.pdfPDF-Datei6,7 MB
- Schlussbericht-2021.pdf
- Jahresabschluss 2020PDF-Datei4,5 MB
- Schlussbericht 2020PDF-Datei804 kB
- Jahresabschluss 2019PDF-Datei2,6 MB
- Jahresabschluss 2018PDF-Datei3,1 MB
- Jahresabschluss 2017PDF-Datei1,7 MB
- Jahresabschluss 2016PDF-Datei1,5 MB
- Jahresabschluss 2015PDF-Datei3,3 MB
- Jahresabschluss 2014PDF-Datei1,5 MB
- Jahresabschluss 2013PDF-Datei1,3 MB
- Jahresabschluss 2012PDF-Datei10,8 MB
- Jahresabschluss 2011PDF-Datei10,7 MB
- Jahresabschluss 2010PDF-Datei9,8 MB
- Jahresabschluss 2009PDF-Datei6,3 MB
- Jahresabschluss 2008PDF-Datei3,1 MB
- Jahresabschluss 2007PDF-Datei952 kB
- Jahresabschluss 2006PDF-Datei17,3 MB
- Eröffnungsbilanz 2006PDF-Datei126 kB
Gesamtabschlüsse
Die Kommunen haben nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der 1. Gesamtabschluss der Stadt Kassel auf den 31.12.2015 ist nachfolgend dargestellt.